Spenden lohnt sich.

Der Staat zahlt Ihnen einen Teil der gespendeten Summe zurück. Denn Zuwendungen an die Stiftung Gesundheitsstadt Wiesbaden lassen sich von der Steuer absetzen. Denn auch für uns gilt: Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach § 10 b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar, und zwar bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
So machen Sie Ihre Ansprüche beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend:
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung direkt beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ESTDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist ein Nachweis durch die Kopie des Einzahlungsbeleges oder beim Onlinebanking der PC-Ausdruck der Überweisung vorzulegen. Zusätzlich ist die Bestätigung über die Zuwendung für das Finanzamt beizufügen.